Artikel 1 Einleitende Definitionen
- Reiseveranstalter: Derjenige, der im Rahmen seines Geschäftsbetriebs unter eigenem Namen für die Öffentlichkeit oder eine Personengruppe vorab organisierte Reisen anbietet, wird nachfolgend als PARADISE & WILDERNESS bezeichnet.
- Reisender:
- Der Vertragspartner von PARADISE & WILDERNESS, oder
- Die Person, für die die Reise arrangiert wurde und die dieses Arrangement akzeptiert hat, oder
- Die Person, die gemäß Artikel 13 dieser Bedingungen in das Rechtsverhältnis zum Reiseveranstalter eintritt.
- Reisevertrag:
Der Vertrag, durch den sich der Reiseveranstalter verpflichtet, dem anderen Teil eine Pauschalreise anzubieten, die eine Übernachtung oder eine Dauer von mehr als 24 Stunden beinhaltet und mindestens zwei der folgenden Leistungen umfasst: a. Transport. b. Unterkunft; c. Sonstige Leistungen, die weder Transport noch Unterkunft als touristische Leistungen betreffen und einen wesentlichen Bestandteil der Reise darstellen. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Reiseverträge von PARADISE & WILDERNESS vor Buchung der Reise.
Artikel 2 Informationen des Reiseveranstalters
1. PARADISE & WILDERNESS spezialisiert sich auf Strand- & Safarireisen und Unterkünfte. 2. Spätestens bei Vertragsabschluss erhält der Reisende vom Reiseveranstalter oder in seinem Auftrag allgemeine Informationen zu Pässen, Visa und eventuell notwendigen Gesundheitsformalitäten. Der Reisende ist dafür verantwortlich, notwendige zusätzliche Informationen von den zuständigen Behörden einzuholen und rechtzeitig vor Abreise sicherzustellen, dass sich diese Informationen nicht geändert haben. 3. Der Reisende ist verpflichtet, eine eigene Reise- und Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Artikel 3 Informationen des Reisenden
- Der Reisende hat alle für den Vertragsabschluss oder die Durchführung der Reise für PARADISE & WILDERNESS relevanten Angaben zu seiner Person und zu mitreisenden Personen vor oder spätestens bei Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören, sofern vorhanden, auch Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen (sowie derjenigen, die zu Hause bleiben).
- Der Reisende gibt auch Details an, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch den Reiseveranstalter hinsichtlich Art oder Zusammensetzung der gemeldeten Reisegruppe von Interesse sein können.
- Erfüllt der Reisende diese Auskunftspflicht nicht gemäß Artikel 29 und führt dies dazu, dass der/die Reisende(n) vom Reiseveranstalter von der (weiteren) Teilnahme an der Reise ausgeschlossen werden, trägt der Reisende die in jenem Artikel genannten Kosten.
Artikel 4 Zustandekommen und Inhalt des Vertrags
- Angebot und Annahme:
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Reisende das Angebot von PARADISE & WILDERNESS einschließlich der geltenden Bedingungen annimmt. Nach Vertragsabschluss erhält der Reisende so schnell wie möglich schriftlich oder elektronisch eine Bestätigung, ggf. in Form einer Rechnung.
- Die Anmeldung/Reservierung erfolgt durch Ausfüllen des Anmeldeformulars auf der Website www.paradise-wilderness.com. Der Hauptbucher ist verantwortlich für die Zahlung des vollständigen Reisepreises. Eine Buchung ist verbindlich, sobald der Hauptbucher seine Zustimmung per E-Mail an PARADISE & WILDERNESS zu dem von PARADISE & WILDERNESS gesendeten Angebot erklärt hat. Diese Buchung ist auch ohne Unterschrift verbindlich und berechtigt PARADISE & WILDERNESS, bei einer Stornierung gemäß Artikel 14 Stornogebühren zu berechnen.
- Widerruf des Angebots: Das Angebot des Reiseveranstalters erfolgt unverbindlich und kann bei Bedarf widerrufen werden. Ein Widerruf ist auch wegen Fehlerkorrekturen bei der Kalkulation der Reisepreise oder anderen Fehlern zulässig. Der Widerruf muss so schnell wie möglich, spätestens bis 12 Uhr mittags am zweiten Werktag nach Annahme erfolgen und bedarf der Begründung. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf sofortige Rückerstattung geleisteter Zahlungen.
- Offensichtliche Fehler: Offensichtliche Fehlangaben und Irrtümer binden den Reiseveranstalter nicht. Dabei handelt es sich um solche Fehler und Irrtümer, welche nach Ansicht eines durchschnittlichen Reisenden auf den ersten Blick erkennbar sind.
Artikel 5 Zahlung, Zinsen und Inkassokosten
- Bei Abschluss des Vertrags ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Last-Minute-Buchungen sind sofort in voller Höhe zahlbar. Inlandsflüge und nationale Transfers werden erst nach vollständiger Zahlung arrangiert.
- Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Abreise an PARADISE & WILDERNESS zu zahlen. Gerät der Reisende in Zahlungsverzug, erhält er eine kostenfreie Zahlungserinnerung mit einer Zahlungsfrist von sieben Kalendertagen. Erfolgt keine Zahlung, gilt der Vertrag am Tag des Verzugs als storniert. PARADISE & WILDERNESS hat Anspruch auf Stornogebühren gemäß Artikel 14. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Stornogebühren angerechnet.
- Bei Vertragsschluss innerhalb von sechs Wochen vor Abreise ist der gesamte Betrag sofort fällig.
- Der Reisende, der seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Reiseveranstalter nicht nachkommt, schuldet weiterhin den ausstehenden Betrag zuzüglich gesetzlicher Zinsen und etwaiger Inkassokosten.
Artikel 6 Reisepreis
- Der veröffentlichte Preis gilt pro Person, sofern nicht anders angegeben. Er umfasst die im Reiseverlauf beschriebenen Leistungen und Annehmlichkeiten.
- Der veröffentlichte Preis basiert auf den vom Reiseveranstalter zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Preisen, Gebühren und Steuern.
Artikel 7 Verwaltungskosten
PARADISE & WILDERNESS berechnet pro Buchung Verwaltungskosten in Höhe von 25,00 €.
Artikel 8 Anzahlungen
Eine Anzahlung von 25 % ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung zu leisten. Der Rest des Gesamtpreises muss spätestens zwei Wochen vor Ankunft bei PARADISE & WILDERNESS eingegangen sein. Bei verspäteter Zahlung gerät der Reisende ohne weitere Erklärung in Verzug. Erfolgt keine Zahlung, gilt der Vertrag am Tag des Verzugs als storniert. PARADISE & WILDERNESS behält sich vor, gemäß Artikel 14 Stornokosten zu berechnen. Bei Anmeldung innerhalb von drei Wochen vor Anreise ist der gesamte Betrag sofort fällig. Nach Erhalt der Anzahlung erhält der Reisende ergänzende Reiseinformationen zur gebuchten Safarireise.
Artikel 9 Reisedokumente
Bei Abreise muss der Reisende sicherstellen, dass er im Besitz der erforderlichen gültigen Dokumente wie Reisepass, Reisedokumente, Versicherungsunterlagen etc. ist.
Artikel 10 Reisedokumente
Der Anmelder (Hauptbucher) ist für die ordnungsgemäße Verwaltung der Reisedokumente verantwortlich und auch für die Weitergabe der Reisedokumente an andere Teilnehmer der Buchung.
Artikel 11 Änderungen durch Teilnehmer
- Für Änderungen an bestehenden Buchungen berechnet PARADISE & WILDERNESS eine Verwaltungsgebühr von 15,00 € pro Änderung. PARADISE & WILDERNESS entscheidet, ob eine Änderung vorgenommen werden kann.
- Eine Ablehnung der Wünsche des Reisenden wird vom Reiseveranstalter erläutert und dem Reisenden mitgeteilt.
- Der Reisende kann am ursprünglichen Vertrag festhalten oder diesen stornieren. Reagiert der Reisende nicht auf eine Ablehnung, wird der ursprüngliche Vertrag ausgeführt.
- Eine Änderung des Abreisedatums oder eine Verringerung der Anzahl zahlender Teilnehmer gilt als (Teil-)Stornierung. Siehe Artikel 14.
Artikel 12 Garantierte Durchführung / Mindestteilnehmerzahl
Alle Reisen sind ab einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen garantiert durchführbar. Für mehrere Reisen mit angegebenen Terminen können sich auch einzelne Personen anmelden. Bei einer Einzelanmeldung weist PARADISE & WILDERNESS darauf hin, ob weitere Teilnehmer angemeldet sind, damit der Kunde seinen Flug buchen kann.
Artikel 13 Ersatzperson
- Der Reisende kann bis rechtzeitig vor Reisebeginn durch eine andere Person ersetzt werden. Dabei gelten folgende Bedingungen: (a) Die Ersatzperson erfüllt alle Vertragsbedingungen; (b) soweit die Fluggesellschaft eine Namensänderung akzeptiert, ist die Anmeldung spätestens 7 Kalendertage vor Abreise oder so bald wie möglich einzureichen, damit notwendige Maßnahmen ergriffen werden können; (c) die Bedingungen der beteiligten Leistungsträger stehen der Durchführung durch die Ersatzperson nicht entgegen.
- Der Hauptbucher, der Reisende und die Ersatzperson haften jeweils gesamtschuldnerisch gegenüber PARADISE & WILDERNESS für die Zahlung des Reisepreises, eventueller Änderungs- und Kommunikationskosten sowie zusätzlicher durch den Ersatz entstehender Kosten.
Artikel 14 Stornierungen durch den Reisenden
- Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung über Paradise & Wilderness ist nicht möglich. Stornierungen müssen per E-Mail an info@paradise-wilderness.com gemeldet werden. Es gelten folgende Stornokosten:
- Stornierungen 31 Tage und mehr vor Anreise sind kostenfrei.
- Stornierungen 15 bis 30 Tage vor Anreise werden mit 50 % der Gesamtkosten berechnet.
- Stornierungen bis 14 Tage vor Anreise oder später werden mit 100 % der Kosten berechnet.
- Nichtantritt (No-Show) wird mit voller Höhe berechnet.
- In manchen Fällen gelten strengere Stornoregelungen, z. B. bei Buchungen von Hotels und Transfers, wobei je nach angefallenen direkten Kosten geringere Gebühren berechnet werden können. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
- Die Preise von PARADISE & WILDERNESS basieren auf der Teilnehmerzahl. Bei Stornierung einzelner Reisender haben die verbleibenden Teilnehmer den auf die neue Teilnehmerzahl berechneten Reisepreis zu zahlen. Die Summe aus Stornogebühren und geändertem Reisepreis übersteigt niemals den ursprünglichen Preis.
- Stornierungen außerhalb der Geschäftszeiten gelten als am nächsten Werktag erfolgt.
- Erfolgt keine Stornierung, sondern eine Ersatzperson wird gestellt, gilt Artikel 13.
Artikel 15 Stornierung durch den Reiseveranstalter
- PARADISE & WILDERNESS hat das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen zu stornieren.
- Wichtige Gründe sind Umstände, die eine weitere Bindung von PARADISE & WILDERNESS an den Vertrag unzumutbar machen. Aufgrund des abenteuerlichen Charakters und der lokalen Bedingungen können Änderungen der Reiseroute, des An- und Abreiseortes, Transportmittel, Unterkunft, Ausflugszeiten und Reihenfolge oder der Art der eingesetzten Verkehrsmittel und Unterkünfte erfolgen.
- Liegt der Stornierungsgrund beim Reisenden, trägt dieser den entstandenen Schaden.
- Liegt der Grund bei PARADISE & WILDERNESS, trägt der Veranstalter den Schaden, welcher gemäß Artikel 24 zu klären ist.
- Ist der Grund weder beim Reiseveranstalter noch beim Reisenden gelegen, tragen beide ihre jeweiligen Schäden gemäß Artikel 27 selbst.
- Erspart PARADISE & WILDERNESS durch Stornierung Kosten, steht dem Reisenden eine Rückerstattung in Höhe dieser Einsparungen zu.
Artikel 16 Gültigkeit von Angeboten & lokale Preisänderungen
- Jedes Angebot von PARADISE & WILDERNESS basiert auf dem Tageswert des US-Dollars und ist 14 Tage gültig. Steigt oder fällt der Wechselkurs, wird der Preis entsprechend angepasst.
- PARADISE & WILDERNESS EUROPE BV behält sich das Recht vor, vor Reisebeginn Erhöhungen lokaler Steuern, Parkgebühren etc. an den Kunden weiterzugeben. Der Hauptbucher wird darüber vor Reiseantritt informiert.
Artikel 17 Programmänderungen
- Die Reisen basieren auf geplanten Lodges, Resorts, Camps und Hotels und können Routenänderungen unterliegen. Wir behalten uns vor, nach Buchung, aber vor Reisebeginn, die Route und bestimmte Unterkünfte zu ändern, sofern dies erforderlich ist.
- Bei Unterkunftsänderungen wählen wir vergleichbare oder bessere Alternativen. Bei Routenänderungen versuchen wir, die Originalreise so weit wie möglich beizubehalten, ggf. mit Reihenfolgeänderungen. Bei wesentlichen Routenänderungen im Vergleich zur Gesamtreise kann der Reisende den Vertrag kündigen und erhält den vollen Reisepreis zurück.
- Die finalen Reisedetails erhalten Sie mit Ihrem Voucher, der nach vollständiger Zahlung versendet wird.
Artikel 18 Inklusive/exklusive Leistungen
In allen Safari-Touren wird genau angegeben, welche Reisebestandteile im Preis enthalten sind und welche nicht. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an uns.
Artikel 19 Unerwartete Preiserhöhungen bei Parkgebühren und lokalen Steuern
- Alle, die ab dem 1. Juli 2016 nach Tansania reisen, müssen mit unerwarteten Erhöhungen der Parkgebühren rechnen. Diese Erhöhung besteht aus einer Steigerung der Eintrittsgebühr pro Person und Fahrzeug sowie der Einführung einer Umsatzsteuer (18% MwSt.) auf die Eintrittsgebühren der Nationalparks in Tansania.
- Für bereits gebuchte Reisen bedeutet dies gegebenenfalls eine zusätzliche (geringe) Zahlung für Safaris von PARADISE & WILDERNESS. Für Neubuchungen (ab 1. Juli 2016) sind die Preiserhöhungen im angegebenen Preis berücksichtigt.
Artikel 20 Tourismussteuer
Seit Kurzem wird in Tansania, insbesondere auf Sansibar, eine übliche Gebühr (ca. 1 bis max. 2,50 USD pro Person und Tag) bar an der Unterkunftsrezeption erhoben.
Artikel 21 Versicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung als verpflichtend. Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht zwingend, wird jedoch empfohlen. Bei bestehender Dauerpolice sollten Sie mit Ihrer Versicherung die Deckungssummen pro Reise und Jahr prüfen, da diese oft nicht ausreichend zu sein scheinen angesichts der Reisepreise.
Artikel 22 Veröffentlichungen Dritter
PARADISE & WILDERNESS ist nicht verantwortlich für Fotos, Flyer und andere Informationsmaterialien, die von Dritten herausgegeben werden.
Artikel 23 Schadensersatz
Ist PARADISE & WILDERNESS verpflichtet, dem Reisenden Schadenersatz für entgangenen Reisegenuss zu leisten, ist das Entgelt höchstens einmal der Reisepreis.
Artikel 24 Haftung & höhere Gewalt
- Unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 15 und 17 verpflichtet sich PARADISE & WILDERNESS, den Vertrag gemäß den berechtigten Erwartungen des Reisenden zu erfüllen.
- Entspricht die Reise nicht den Erwartungen gemäß Absatz 1, muss der Reisende dies so schnell wie möglich den in Artikel 30(1) genannten Personen mitteilen.
- PARADISE & WILDERNESS haftet unbeschadet der Artikel 27, 28 und 29 nur, wenn die Nichterfüllung nicht auf vom Veranstalter oder dessen Hilfspersonen unvermeidbarem Umstand beruht; dazu zählen: a. Verschulden des Reisenden; b. unvorhersehbare, unvermeidbare Ursachen durch Dritte, die nicht an der Leistungserbringung beteiligt sind; c. unvermeidbare Ereignisse trotz Sorgfalt des Veranstalters oder d. höhere Gewalt im Sinne von Absatz 4.
- Höhere Gewalt sind außergewöhnliche, unvorhersehbare Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anrufenden, deren Folgen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten.
- PARADISE & WILDERNESS haftet nicht für:
- Schäden durch Reiseausführungsmängel, die auf Umstände des Reisenden zurückzuführen sind, u.a. gesundheitliche oder physische Beschwerden, sowie für Schäden, die nicht zum Nachteil von PARADISE & WILDERNESS EUROPE BV gereichen oder nach geltendem Recht nicht ihr zugerechnet werden können.
- Verspätungen oder Schäden durch geänderte Flugzeiten, Krieg, Terrorismus, Streiks, politische Bedingungen, technische Defekte, Naturkatastrophen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse mit unvermeidbaren Folgen.
- Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Eigentum.
- Teilnehmer mit verbotenen Substanzen oder Gütern gemäß niederländischem oder örtlichem Recht.
- Verstoß gegen Gesetze und Sitten des Reiselandes durch Teilnehmer.
- Fehler von Fluggesellschaften.
- Schäden, die durch Reise- oder Rücktrittsversicherung gedeckt sind.
- Teilnahme an Expeditionen, Abenteuer-Safaris und Aktivitäten, die Risiken bergen und auf eigene Gefahr erfolgen. PARADISE & WILDERNESS und der Veranstalter haften nicht für persönliche Unfälle oder Krankheiten daraus resultierend.
- Der Reisende hat stets die lokalen Gegebenheiten und die veröffentlichten Tagesprogramme zu beachten.
- Haftung für sonstige Schäden (z. B. Reisegenussverlust, Geschäftsunterbrechung) ist auf das Reiseentgelt pro Reisendem begrenzt. Mit Unterschrift des Reiseplans bestätigt der Reisende das Bewusstsein über den besonderen Charakter des Reiseziels und verzichtet auf Schadenersatzansprüche bzgl. Reisefreude, Verspätungen, erzwungenen Transfers oder Routenänderungen gemäß Artikel 17.
- Operative Aktivitäten (geführte Safaris, Flussfahrten etc.) erfolgen auf eigene Verantwortung und Risiko. PARADISE & WILDERNESS und Partner haften nur bei grober Fahrlässigkeit.
Artikel 25 Beschwerdemanagement
Beschwerden über die Safari, Unterkunft oder andere über PARADISE & WILDERNESS gebuchte Reisen sind nur gültig, wenn sie vor Ort im Beisein des Reiseleiters oder Betreuers gemeldet werden, damit diese vor Ort Abhilfe schaffen können. Ist die Beschwerde nicht zufriedenstellend erledigt, muss sie innerhalb von 24 Stunden per E-Mail an PARADISE & WILDERNESS gemeldet werden. Bleibt die Beschwerde weiterhin unbehandelt, ist sie innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Reise schriftlich, mit Unterschrift des Reiseleiters, einzureichen. Ist kein Reiseleiter vorhanden, wendet man sich an den Unterkunftsanbieter. Sollte keine zufriedenstellende Lösung erfolgen, wenden Sie sich bitte direkt an PARADISE & WILDERNESS.
Artikel 26 Wünsche und Grundlegendes
Besondere Wünsche oder Details (Präferenzen), die bei Buchung mitgeteilt wurden, werden soweit möglich berücksichtigt. Eine Garantie hierfür besteht nicht, da wir von den Zulieferern der verschiedenen Reiseleistungen abhängen. Eine ärztliche Bescheinigung bietet ebenfalls keine Garantie. Essenzen werden von uns nicht akzeptiert.
Artikel 27 Hilfe und Unterstützung
- a. Abhängig von den Umständen ist PARADISE & WILDERNESS verpflichtet, dem Reisenden bei Nichtausführung der Reise gemäß den berechtigten Erwartungen aus dem Vertrag Hilfe zu leisten. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Veranstalter, sofern die Nichterfüllung gemäß Artikel 24 Absatz 3 vorliegt.
b. Liegt die Ursache beim Reisenden, ist der Veranstalter nur zum zumutbaren Umfang zur Hilfe verpflichtet. In diesem Fall trägt der Reisende die Kosten. - Ist die Nichterfüllung auf Umstände zurückzuführen, die weder vom Reisenden noch Veranstalter verursacht wurden, trägt jede Partei ihren Schaden. Für PARADISE & WILDERNESS entstehen u.a. zusätzliche Personalkosten; für den Reisenden z. B. zusätzliche Unterkunfts- und Rückführungskosten.
Artikel 28 Garantien von PARADISE & WILDERNESS EUROPE BV
- PARADISE & WILDERNESS EUROPE BV ist Mitglied der PARADISE & WILDERNESS (tours) LTD TANZANIA GROUP, die Mitglied von TATO, TALO, ZATI und ZATI ist.
Artikel 29 Ausschluss und Beschränkungen
Haftung PARADISE & WILDERNESS
- a. Enthält eine Reiseleistung eine Vereinbarung, durch die die Haftung des Leistungserbringers ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt das auch für PARADISE & WILDERNESS.
b. PARADISE & WILDERNESS haftet nicht, soweit der Reisende Ansprüche aus einer Versicherung, z.B. Reise- und Rücktrittsversicherung geltend machen kann. - Haftet PARADISE & WILDERNESS gegenüber dem Reisenden für Verlust des Reisegenusses, ist die Entschädigung auf maximal den Reisepreis pro Person beschränkt.
- Unbeschadet vorstehender Absätze ist die Haftung von PARADISE & WILDERNESS für andere Schäden als Todesfall oder Verletzung auf maximal den Reisepreis begrenzt.
- Diese Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Leistungserbringer des Veranstalters, soweit gesetzlich zulässig.
Artikel 30 Verpflichtungen des Reisenden
- Die Reisenden haben alle Weisungen des Reiseveranstalters zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reise zu befolgen und haften für Schäden, die durch ihr Fehlverhalten entstehen, nach den Maßstäben eines vernünftigen Reisenden. Sie müssen Vereinbarungen zu Ort und Zeit der Reiseleistungen einhalten. Folgen eines Verstoßes trägt der Reisende selbst.
- (a) Reisende, die Belästigungen oder Störungen verursachen, die die Reise erheblich erschweren oder erschweren können, können von PARADISE & WILDERNESS vom (weiteren) Reisegeschehen ausgeschlossen werden; (b) die daraus entstehenden Kosten trägt der Reisende.
Artikel 31 Vertragserklärung
Mit der Buchung erklären sich die Reisenden mit den oben genannten Bedingungen einverstanden und bestätigen, diese vor Buchung gelesen und verstanden zu haben.
Artikel 32 Vorgehen bei Streitigkeiten
PARADISE & WILDERNESS unterhält eine Rechtschutzversicherung bei DAS. Diese dient im Interesse des Unternehmens sowie des Reisenden. Bei drohenden Streitigkeiten sucht PARADISE & WILDERNESS zunächst das Gespräch. Kommt man nicht zu einer Einigung, wird rechtliche Unterstützung von DAS hinzugezogen. Zuvor wird eine Lösung in Absprache mit dem Reisenden durch Mediation (Vermittlung einer unabhängigen Person) angestrebt. Bestehen Zweifel an Unabhängigkeit oder Neutralität, hat der Reisende das Recht, einen eigenen Mediator zu beauftragen, z.B. über www.mfnregister.nl (Niederländischer Mediatorenverband). Die entstandenen Kosten für Mediation werden zu 50 % von PARADISE & WILDERNESS erstattet.
Was ist Mediation?
Bei Mediation lösen die Konfliktparteien ihren Streit gemeinsam unter Anleitung eines unabhängigen Mediators. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten oder Richtern schlägt der Mediator keine Lösungen vor oder fällt Entscheidungen, sondern unterstützt aktiv die Parteien bei der eigenverantwortlichen Lösungsfindung. Dadurch entstehen oft bessere Ergebnisse als durch Gerichtsentscheidungen. Der Mediator bleibt unparteiisch und neutral.
Bei PARADISE & WILDERNESS haben Qualität, Sorgfalt und Kundennähe höchste Priorität. Wir hoffen, dass es zu keinen Konflikten kommt, damit Sie unvergessliche Erinnerungen an Ihre Safari mit uns behalten.